⛏ Kapitel IV – Vom ehrbaren Graben in die Tiefe
„Ein Minenschacht ist ein Schwur. Wer ihn beginnt, gelobt der Erde Achtung, Ordnung und Mäßigung.“
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Der Eingang sei geweiht.
Jeder Siedler darf nur eine Mine erschließen.
Ihr Eingang sei mit Schild versehen, darauf vermerkt:-
Name des Erbauers
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Zweck der Grube
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Datum des Aufbruchs
Kein zweiter Zugang ist gestattet. Wer tiefer will, soll sein Werk vertiefen – nicht vervielfältigen.
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Stützbalken gegen den Zorn der Tiefe.
Kein Gang sei nackt.
Tragende Holzbalken, regelmäßig gesetzt, stützen Wände und Decken.
Fackeln erleuchten den Weg – nicht nur zur Sicherheit, sondern auch zur Ehre der Ahnen.
Minen ohne Stützkonstruktion gelten als illegal und werden versiegelt. -
Nur für den Eigenbedarf.
Der Abbau von Eisen, Kohle, Gold, Diamanten und anderen Gütern darf nicht in Gier geschehen.
Nur wer selbst Bedarf hat, darf graben. Der Handel mit großen Erzvorkommen ist untersagt.
Die Erde gibt, was du brauchst – nicht, was du willst. -
Ausgleich sei Pflicht.
Ist ein Gang erschöpft, so wird er befestigt, geschlossen oder begrünt.
Wo möglich, soll Erde, Stein oder Moos zurückkehren.
So bleibt der Leib der Welt ganz, und das Reich verliert nicht seine Würde. -
Die Oberfläche soll nicht weinen.
Kein Gebirge soll entstellt, kein Tal gespalten, kein Biotop zerschlagen werden.
Der Eingang zur Mine sei eingebettet in das Antlitz der Natur.
Offene Schächte, herabgerissene Hügel oder entstellte Hänge sind Zeichen der Achtlosigkeit – und werden vom Rat der Bewahrenden gerügt.